Golfclub Waldbrunnen e. V. im Siebengebirge
Es gelten die Allgemeinen Spielbedingungen und die Wettspielordnung des Golfclubs Waldbrunnen.
1.0 Ausgrenzen: Regel 27
Innenkanten weißer Pfosten und Pfähle. Innere Ausgrenzen sind beim Spiel der Bahn 9 links zur Bahn 10 und beim Spiel der Bahn 12 rechts zur Bahn 13
2.0 Hemmnisse: Regel 24
- 2.1. Als bewegliche Hemmnisse gemäß Regel 24-1 gelten:
Steine im Bunker, Zielstäbe, Entfernungspfosten - 2.2. Als unbewegliche Hemmnisse gemäß Regel 24-2 gelten:
Befestigte Wege und öffentliche Wege quer zu den Bahnen 2,3,4, u. 5.
Masten und Stormleitungen: Trifft ein Ball ein solches Hemmnis, muss der Schlag straflos wiederholt werden.
3.0 Es muss Erleichterung in Anspruch genommen werden:
- 3.1. Bei angepflockten oder angebundenen Bäumen
- 3.2. An Pfosten innere Ausgrenzen der Bahnen 9,12,10, und 13
- 3.3. An den Kiesoberflächen der Drainagegräben
Bereiche sind durch blaue Pfosten oder mit weißer Farbe markiert.
Erleichterung kann in Anspruch genommen werden auf allen Grüns durch offensichtliche Tierspuren (z.B. Vögel-Hunde-etc.) und auf allen Fairways bei Spuren, die durch Maschinen entstanden sind (z.B. Traktorspuren).
5.0 Wasserhindernisse: Regel 26
Frontale Hindernisse sind durch gelbe Pfosten, seitliche Hindernisse durch rote Pfosten gekennzeichnet.
6.0 Biotop, Drop-Zone:
Das Feucht-Biotop (Spielbahn 8/16) ist mit roten Pfählen mit grüner Kappe gekennzeichnet.
Das Betreten und Spielen im Biotop ist verboten. Bei Behinderung im Stand kann straffrei Erleichterung in Anspruch genommen werden. Liegt der Ball im Biotop, ist nach Regel 26 zu verfahren; beim Spielen der Bahn 8 kann die Dropingzone benutzt werden ( 1 Strafschlag!).
7.0 Entfernungsmarken bis Grünanfang
100 Meter: Holzpfähle mit einem weißen Ring, roter Teller in Bahnmitte.
150 Meter: Holzpfähle mit zwei weißen Ringen, weißer Teller in Bahnmitte.
8.0 Bei Verstößen gegen die Platzregeln sind die Grundstrafen:
Zählspiel: 2 Schläge; Lochspiel: Lochverlust.
Schwerwiegender Verstoß führt zur Disqualifikation und Platzsperre.
Schäden an Platz und Einrichtung sind vom Verursacher zu ersetzen.
Das Betreten des Biotops und unerlaubtes E-Cart fahren außerhalb der Wege wird mit einer Gebühr von 50,-- € geahndet.
9.0 Entfernungsmesser
Lt. Dec. 14-3/05 sind Entfernungsmessgeräte in jeder Form auf unserer Anlage erlaubt.
NICHT gültig bei Verbandswettspielen, wie z. B. Ligaspielen des Golfverbands Rheinland/Pfalz, DMM etc.







